Barrierefreiheit
Einleitung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle digitalen Angebote der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft, Augustaanlage 25, 68165 Mannheim, die unter www.nrv-rechtsschutz.de erreichbar sind.
Rechtsgrundlagen
Die NRV unterliegt dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht überführt, sowie der darin referenzierten Norm EN 301 549 (V 3.2.1).
Zur praktischen Umsetzung orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen
Mit Inkrafttreten des BFSG hat die NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG umfassende Maßnahmen gestartet, um die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote zu fördern. Viele Funktionen wurden bereits optimiert – z. B. durch:
- die Integration der Software DIGIaccess, mit Optionen zur Kontrasterhöhung, Schriftgrößenanpassung, Screenreader-Kompatibilität und Tastaturnavigation,
- die schrittweise Korrektur der Überschriftenstruktur und semantischen Auszeichnung von Inhalten,
- sowie die redaktionelle Kennzeichnung von PDF-Dokumenten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei, da eine kurzfristige Umsetzung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre (§ 17 Abs. 1 S. 1 BFSG). Dazu zählen:
- Vereinzelte Kontrastverhältnisse, die durch DIGIaccess aber manuell anpassbar sind,
- Unvollständige Beschriftungen von Formularfeldern,
- Redundanzen in der Linkstruktur.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Identifizierung und Optimierung von Barrieren.
Feedback zur Barrierefreiheit
Ihre Hinweise helfen uns, unser digitales Angebot für alle Nutzer:innen zugänglicher zu gestalten.
Kontaktstelle für Barrierefreiheit:
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de
Telefon: +49 621 4204-0
Durchsetzung & Schlichtung
Marktüberwachung nach BFSG
Ab dem 28. Juni 2025 überwacht die Einhaltung der BFSG-Vorgaben die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Bis zur vollständigen Einrichtung können Hinweise oder Beschwerden an folgende Übergangsstelle gerichtet werden:
MLBF c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Versicherungsombudsmann
Unabhängig davon steht Ihnen für Streitfragen rund um unsere Dienstleistungen auch der
Versicherungsombudsmann e. V. zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung:
Postfach 080632, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Dieser Erklärung wurde erstellt am 20.06.2025 und zuletzt aktualisiert am 01.07.2025