Und wenn Ihr Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt?
Voraussetzungen:
- Widerspruch Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen
- Prüfung Erfolgsaussichten positiv
- Forderung war im vorangegangenen Mahnverfahren unstreitig
- Diese besondere Zusatzleistung gilt für Forderungen bis 20.000 Euro
Ihr Inkassopartner steht Ihnen bei der Klage vor Gericht in der 1. Instanz zur Seite und übernimmt von Beginn an sämtliche Kosten – selbst dann, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird!
- wenn Sie das Verfahren gewinnen
- wenn Ihr Verfahren mit einem Vergleich endet
Das sind Ihre zusätzlichen Vorteile:
- keinerlei Vorschusszahlungen für Gerichts- und Anwaltskosten
- keine Vorschusszahlungen von Bearbeitungskosten
- keine weitere kostenpflichtige Risikoprüfung