Websites und Online-Anwendungen der NRV

Das Gesetz kennt viele Spezialfälle.
Die NRV viele Spezialtarife.

So individuell verschieden die Rechtsgebiete und Gesetze, so maßgeschneidert sind auch die Spezialtarife, die wir für verschiedene Lebens- und Berufssituationen anbieten – garantiert auch für Sie. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Günstiger und leistungsfähiger:
Das Komplettpaket Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

Für Selbstständige und Firmen mit bis zu 200 Beschäftigten:

  • Umfassendes Paket mit vollständigem Schutz in allen drei Bereichen,
  • vielfältig und flexibel erweiterbar, z.B. mit dem erweiterten Straf-Rechtsschutz oder dem Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte,
  • beitragsfrei inklusive: Der Inkassoservice JURCASH.
  • XXL-Bausteine

Fahrer-Rechtsschutz

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (jedoch nicht für Schäden am benutzten Fahrzeug)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

Der Flottentarif

Verkehrs-Rechtsschutz ab 5 Fahrzeugen

Eine Flotte im Sinne dieses Produktes besteht aus mindestens 5 motorgetriebenen Fahrzeugen. Hierunter sind Pkw, Zweiräder, Quads, Lieferwagen, Lkw und Zugmaschinen (keine landwirtschaftlichen Zugmaschinen) zu verstehen. Es müssen alle Fahrzeuge auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein und alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge müssen versichert werden.

Es gilt ein jährliches Meldeverfahren gemäß § 11 Abs. 3 NRV 2014 Plus.

Jeweils zur Hauptfälligkeit wird der Versicherungsnehmer zur Angabe des Fahrzeugbestandes aufgefordert. Aufgrund der Meldung erfolgt eine Beitragsneuberechnung. Neu hinzukommende Fahrzeuge sind ab Zulassung bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch mitversichert. Anhänger, Auflieger und Wohnwagen sind innerhalb des Flottentarifs beitragsfrei.

Sinkt der Fahrzeugbestand des Versicherungsnehmers unter 5 Fahrzeuge, so wird der Vertrag auf normale Tarifierung umgestellt. Dazu ist die Angabe der Fahrzeugzahl je Fahrzeugart sowie der amtlichen Kennzeichen erforderlich. Bei Firmen ist im Antrag eine Person zu benennen, für die der Fahrer-Rechtsschutz beim Lenken fremder Fahrzeuge gelten soll.

  • Im Flottentarif nicht versicherbar sind:
  • Mietwagenunternehmen
  • Selbstfahrervermietunternehmen
  • Taxiunternehmen

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

Der Versicherer zahlt in jedem Versicherungsfall je versicherter Person höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 €. Zahlungen aufgrund desselben Versicherungsfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlt der Versicherer höchstens die zweifache Versicherungssumme, somit maximal 1.000.000 €.

  • als Solo- oder Annexprodukt zusätzlich abschließbar mit Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Firmen-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz, und zwar für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat (auch Verbrechen), einer Ordnungswidrigkeit oder eines disziplinar-bzw. standesrechtlichen Verstoßes.
  • Schutz ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
  • Übernahme der Anwaltshonorare, Reisekosten, Sachverständige (bis 155.000 €)
  • Der Versicherungsschutz entfällt nicht bei einem rechtskräftigen Strafbefehl
  • Es gelten die Sonderbedingungen Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Unternehmensleiter

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige im privaten Bereich

Der Versicherer zahlt in jedem Versicherungsfall je versicherter Person höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 €. Zahlungen aufgrund desselben Versicherungsfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlt der Versicherer höchstens die zweifache Versicherungssumme, somit maximal 1.000.000 €.

  • zusätzlich abschließbar mit Privat-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzpaket für Selbstständige
  • Straf-Rechtsschutz, und zwar auch für Vergehen, deren vorsätzliche oder fahrlässige Begehung strafbar ist für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat (auch Verbrechen), einer Ordnungswidrigkeit oder eines disziplinar-bzw. standesrechtlichen Verstoßes. Kein Versicherungsschutz beim Vorwurf von Mord oder Totschlag
  • Schutz ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
  • Übernahme der Anwaltshonorare, Reisekosten, Sachverständige (bis 155.000 €)
  • Der Versicherungsschutz entfällt nicht bei einem rechtskräftigen Strafbefehl
  • Es gelten die Sonderbedingungen Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden

Mitversicherung im privaten Bereich für weitere Geschäftsinhaber/-führer oder Ärzte einer Gemeinschaftspraxis

  • zusätzlich abschließbar mit Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzpaket für Selbstständige
  • kompletter Schutz im privaten Bereich für o.g. Geschäftspartner

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

  • Schutz bei Geschäften,
    • die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen (nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte),
    • sich auf Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von ausschließlich selbst genutzten
      • Werkzeugen,
      • nicht zulassungspflichtigen Maschinen,
      • Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu gehörigen Software beziehen (berufsspezifische Hilfsgeschäfte),
    • den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen zum Gegenstand haben:
      • ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen,
      • Werbedienstleistungen,
      • ordnungsgemäße Aktenentsorgung,
      • Catering,
      • Messe- und Eventmanagement (eingekaufte Dienstleistungen).
  • Bei berufsspezifischen Hilfsgeschäften und bei den eingekauften Dienstleistungen übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes und Gerichtskosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 10.000 €.
  • Kein Rechtsschutz besteht über die Ausschlüsse von § 3 hinaus für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
    • aus Versicherungsverträgen;
    • aus dem Bereich des Handelsvertreterrechtes und des Maklerrechtes;
    • aus Versicherungsfällen, wenn und soweit der Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt ist;
    • aus Miet-, Pacht-, Leasing- und vergleichbaren Nutzungsverhältnissen über Grundstücke, Gebäude, Betriebe, Praxen oder Teile hiervon, sowie deren Anschaffung, Veräußerung, Finanzierung oder Belastung.

JURCASH Kombi

  • Nutzung des Forderungs- und Inkassomanagements JURCASH
  • gleichzeitig aktiver Schadenersatz-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

  • Schutz für alle Unternehmensvertreter und -angehörigen
  • in allen rechtlich nicht selbstständigen Niederlassungen im In- und Ausland

Ganzheitliche Deckungskonzepte mit Firmenvertrags-Rechtsschutz

Die NRV bietet vielen Gewerbetreibenden den Firmenvertrags-Rechtsschutz zusammen mit dem Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzpaket für Selbstständige an. Profitieren auch Sie von den Vorteilen eines optimal aufeinander abgestimmten Deckungskonzeptes.

Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe

Maßgeschneiderter Rechtsschutz u.a. für Ärzte, Heilpraktiker, Therapeuten mit eigener Praxis sowie Apotheken mit maximal 10 Beschäftigten

  • Schutz im beruflichen und auch im privaten Bereich (abwählbar)
  • vielfältig und flexibel erweiterbar
  • XXL-Bausteine

Rechtsschutz für eingetragene Vereine (e.V.)

  • für alle Mitglieder und Vertreter nicht wirtschaftlich orientierter Vereine
  • optimiertes Paket von Schadenersatz-Rechtsschutz bis zu Opfer-Rechtsschutz
  • abgestimmt auf die Bedürfnisse verschiedenster Vereinsarten
  • beitragsfrei inklusive: Der Inkassoservice JURCASH

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Optimierter Schutz für alle Betriebe, die zu einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gehören und nicht gewerbesteuerpflichtig sind

  • für alle Angehörigen des Betriebes und alle Familienmitglieder des Betriebsinhabers
  • Schutz im privaten und beruflichen Bereich
  • erweiterbarer Personenkreis und erweiterbare Leistungen
  • beitragsfrei inklusive: Der Inkassoservice JURCASH
  • XXL-Bausteine

XXL-Baustein

XXL Bausteine: Sie können diesen Rechtsschutz für unterschiedliche Bereiche erweitern. Vor allem wenn Sie eine außergerichtliche Absicherung suchen.
  • Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich
    Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, z. B. im Rahmen einer Auseinandersetzung über die Höhe der Werbungskosten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz auch außergerichtlich
    Rechtsschutz besteht auch hier bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Urheber-Rechtsverletzungen
    im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung (bis 250 € je Versicherungsfall, jedoch höchstens 500 €/Jahr)
  • Rechtsschutz auch für Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht
    Wird der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung tätig, übernimmt die NRV bis maximal 1.000 € der Kosten je Versicherungsfall
  • Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich
    Vorsorge-Rechtsschutz
    Ändert sich das Risiko des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person, besteht für das neu entstandene Risiko bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Versicherungsschutz, und zwar ohne Wartezeit
  • Mitversicherung der Eltern, die sich im Ruhestand befinden und die in häuslicher Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben
  • Rechtsschutz auch außergerichtlich
    Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, etwa wegen der Einordnung der Pflegestufe
  • Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht und in Betreuungsverfahren
    über eine Beratung hinaus Soweit die anwaltliche Tätigkeit im Familien-, Betreuungs- oder Erbrecht über eine Beratung hinausgeht, übernimmt die NRV Kosten bis max. 1.000 € je Versicherungsfall
  • JURCALL: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht