Unbezahlbar, aber nicht teuer:
Recht bekommen mit der NRV.
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2019 Plus) folgende Kosten:
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
- Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters (bis 155.000 €)
- Kosten eines Mediators, der auf Wunsch von der NRV vermittelt werden kann
- Kosten eines öffentlich bestellten Sachverständigen bei Kauf/Reparatur von KfZ und bei Verteidigung in verkehrsrechtlichen Verfahren (bis 155.000 €)
- Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen
- Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen (bis 300.000 €)
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