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Sie haben Recht? Hier bekommen Sie es:
Unsere Spezialtarife für spezielle Lebenssituation.

Es gibt Lebensabschnitte, deren besondere Umstände auch besonderen Schutz erfordern. Mit unseren maßgeschneiderten Spezialtarifen sind Sie auch in diesen Situationen immer auf der sicheren Seite – privat, beruflich und im Verkehr.

Spezialtarife für die Bereiche Privat und Beruf

Rechtsschutz Ruhestand – für Nichtselbstständige, die sich bereits im Ruhestand befinden

Versichert sind im privaten Bereich

  • Versicherungsnehmer und Lebenspartner
  • Enkelkinder, Nichten, Neffen und Patenkinder während der Zeit der Obhut beim Versicherungsnehmer

Versicherte Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz mitversichert:
    • Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten
    • Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs.29 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG)
    • vermögenswirksame Leistungen
    • Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieblicher Altersvorsorgeprodukte
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • XXL-Bausteine

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden

Der Versicherer zahlt in jedem Versicherungsfall je versicherter Person höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 €. Zahlungen aufgrund desselben Versicherungsfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlt der Versicherer höchstens die zweifache Versicherungssumme, somit maximal 1.000.000 €.

Dieser Spezialtarif kann zusätzlich gewählt werden bei

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
  • Rechtsschutz für Nichtselbstständige über 50 Jahre

Der NRV-Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige eignet sich für Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes, z.B. Angehörige der Polizei, Feuerwehr und für Lehrkräfte im privaten und beruflichen Bereich.
Es gelten die Sonderbedingungen Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden.

Versichert sind im privaten und beruflichen Bereich

  • Versicherungsnehmer, Lebenspartner, Kinder und im Haushalt lebende Enkel-/Tageskinder

Versicherte Leistungsarten

  • Straf-Rechtsschutz, und zwar für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat (auch Verbrechen), einer Ordnungswidrigkeit oder eines disziplinar- bzw. standesrechtlichen Verstoßes. Kein Versicherungsschutz beim Vorwurf von Mord oder Totschlag.
  • Übernahme der Anwaltshonorare, Reisekosten, Sachverständige (bis 155.000 €)
  • Der Versicherungsschutz entfällt nicht bei einem rechtskräftigen Strafbefehl.

Fahrer-Rechtsschutz

Versicherungsnehmer sind versichert

  • als Fahrer von Fahrzeugen, die weder ihnen gehören noch auf sie zugelassen sind
  • sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer

Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (jedoch nicht für Schäden am benutzten Fahrzeug)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

Zusätzlich versicherbare Leistungsarten (XXL-Baustein)

  • Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich
  • Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich
  • Reisevertrags-Rechtsschutz
  • Mietverträge über Garagen

XXL-Baustein

XXL Bausteine: Sie können diesen Rechtsschutz für unterschiedliche Bereiche erweitern. Vor allem wenn Sie eine außergerichtliche Absicherung suchen.
  • JURCALL: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
  • Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich
    Vorsorge-Rechtsschutz
    Ändert sich das Risiko des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person, besteht für das neu entstandene Risiko bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Versicherungsschutz, und zwar ohne Wartezeit
  • Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich
    Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, z. B. im Rahmen einer Auseinandersetzung über die Höhe der Werbungskosten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz auch außergerichtlich
    Rechtsschutz besteht auch hier bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Urheber-Rechtsverletzungen
    im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung (bis 250 € je Versicherungsfall, jedoch höchstens 500 €/Jahr)
  • Rechtsschutz auch für Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht
    Wird der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung tätig, übernimmt die NRV bis maximal 1.000 € der Kosten je Versicherungsfall
  • Mitversicherung der Eltern, die sich im Ruhestand befinden und die in häuslicher Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben
  • Rechtsschutz auch außergerichtlich
    Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren, etwa wegen der Einordnung der Pflegestufe
  • Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht und in Betreuungsverfahren
    über eine Beratung hinaus Soweit die anwaltliche Tätigkeit im Familien-, Betreuungs- oder Erbrecht über eine Beratung hinausgeht, übernimmt die NRV Kosten bis max. 1.000 € je Versicherungsfall