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Rechtsschutz Bestandsübernahme durch die NRV

Die Kooperation zwischen der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (NRV) und der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (Stuttgarter) endet zum 31.12.2016. Die Vermittlung von Rechtsschutzverträgen über die Stuttgarter ist ab dem 01.01.2017 nicht mehr möglich.

Wir bitten Sie daher, Rechtsschutzversicherungsverträge für die NRV ab dem 01.01.2017 über die folgenden Partner der NRV einzureichen:

  • Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG, Nürnberg
  • VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a. G., Hannover
  • Mannheimer Versicherung AG, Mannheim

Wir gehen davon aus, dass Sie an die genannten Gesellschaften bereits heute eine Anbindung haben. Neuanträge mit Beginnen ab dem 01.01.2017 reichen Sie bitte bereits jetzt über eine der o.g. Gesellschaften ein. Vertragsänderungen zu bestehenden Verträgen mit Beginnen ab dem 01.01.2017 senden Sie bitte an die NRV.

Für die bis zum 31.12.2016 von Ihnen über die Stuttgarter vermittelten und noch bestehenden Rechtsschutzverträge (auch Verträge mit Beginn in 2017) wird die NRV ab dem 1.1.2017 sämtliche Verpflichtungen aus der mit Ihnen bestehenden Courtagevereinbarung über die Vermittlung, Betreuung und Vergütung von Rechtsschutzversicherungen und somit insbesondere die Courtageverpflichtungen eins zu eins von der Stuttgarter übernehmen. Im Rahmen der Abwicklung des Geschäftsverkehrs wird die Stuttgarter Ihre Vermittlerdaten inkl. Kontodaten zum Zwecke der Weitervergütung der Courtage an die NRV übermitteln.

Dies bedeutet für Sie, dass sämtliche von Ihnen bis zum 31.12.2016 vermittelten und bestehenden Rechtsschutzversicherungsverträge, auch jene mit Vertragsbeginn in 2017, von der NRV abgerechnet und zu den gleichen Konditionen wie bisher vergütet werden. Sie brauchen daher nichts weiter zu veranlassen. Sie erhalten auch zukünftig für laufende Verträge wie gewohnt Ihre Vergütung und die entsprechende Abrechnung.

Ab dem 01.01.2017 können Sie sich an Ihren Betreuer des neuen Rechtsschutzpartners der NRV (siehe oben) wenden. Zusätzlich gelten für Sie in allen Belangen zu Rechtsschutz die Kontaktdaten „Ihr Kontakt bei der NRV“, welche Sie unten auch als Download finden.

Die NRV hat Ihnen anliegend die wichtigsten Fragen & Antworten zusammengestellt:

Fragen & Antworten – Rechtsschutz-Bestandsübernahme durch die NRV

Was passiert mit meinem vermittelten Rechtsschutzbestand?

Ihr Rechtsschutzbestand wird ab 01.01.2017 wie bisher von der Neue Rechtsschutz AG (NRV) verwaltet. Es ändert sich für Sie nichts.

Bis wann kann ich über meine Vermittlernummern bei der Stuttgarter Neugeschäft einreichen?

Bis Antragsdatum und Versicherungsbeginn 31.12.2016. Die Verträge werden wie gewohnt policiert. Die NRV übernimmt ab 01.01.2017 die Vergütung der Verträge.

Die Vermittlung vom Neugeschäft über die Stuttgarter ist ab 01.01.2017 (Antragsdatum bzw. Versicherungsbeginn) nicht mehr möglich. Neuanträge mit Beginnen ab dem 01.01.2017 reichen Sie bitte bereits jetzt über eine der o.g. Gesellschaften ein. Vertragsänderungen zu bestehenden Verträgen mit Beginnen ab dem 01.01.2017 senden Sie bitte an die NRV.

Wie reiche ich ab 01.01.2017 Neugeschäft bei der NRV ein?

Neugeschäft reichen Sie bitte ab dem 01.01.2017 über einen unserer Vertriebspartner ein:

  • Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG, Nürnberg
  • VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a. G., Hannover
  • Mannheimer Versicherung AG, Mannheim

Wenn Sie bereits eine Rechtsschutz-Anbindung über einen dieser Partner haben, können Sie ab 2017 mit Ihrer dort bekannten Vermittlernummer Rechtsschutzgeschäft bei der NRV einreichen.

Sollte dies nicht so sein, kontaktieren Sie einen dieser Partner bezüglich einer Anbindung in Rechtsschutz.

Die Vermittlung vom Neugeschäft ab dem 01.01.2017 (Antragsdatum) ist über die NRV nicht möglich.

In welcher Höhe erhalte ich die Provision/Courtage?

Für Ihren Rechtsschutzbestand bis 31.12.2016 in der gleichen Höhe wie von der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Für das Neugeschäft ab 01.01.2017 über einen der o.g. Partner gemäß der Vereinbarung mit dem jeweiligen Partner.

Bekomme ich für meinen Rechtsschutzbestand eine neue Vermittlernummer bei der NRV?

Ihr Rechtsschutzbestand wird über Ihre bestehende und bisher bekannte Vermittlernummer bei der Stuttgarter abgewickelt.

Für das Neugeschäft ab 2017 verwenden Sie bitte Ihre Vermittlernummer von einem unserer Partner:

  • Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG, Nürnberg
  • VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a. G., Hannover
  • Mannheimer Versicherung AG, Mannheim

Von wem erhalte ich die Provisionsabrechnung aus dem Bestand, der bis 31.12.2016 über die Stuttgarter verwaltet wurde?

Sie erhalten ab 01.01.2017 automatisch die Abrechnung über die NRV. Sie müssen nichts veranlassen.

Die Provision zahlen wir einmal am Anfang eines Monats an Sie aus.

NEU: Bis wann müssen der NRV Bestandsvorgänge vorliegen, dass diese garantiert in 2016 bearbeitet und entsprechend dokumentiert werden?

Die Vorgänge müssen der NRV spätestens bis zum 07.11.2016 vorliegen.

Von wem erhalte ich für mein ab 01.01.2017 generiertes Neugeschäft die Provision/Courtage?

Von dem Partner, über den Sie zukünftig das Rechtsschutz-Geschäft vermitteln:

  • Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG, Nürnberg
  • VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a. G., Hannover
  • Mannheimer Versicherung AG, Mannheim

Soll bzw. kann ich meinen Bestand von der NRV auf einen der anderen Partner, über diesen ich auch ab 01.01.2017 mein Neugeschäft einreiche, übertragen?

Nein. Es gibt auch keinen Grund, den Bestand auf einen der Konsortialpartner zu übertragen, die Produkte sind bei allen identisch. Sie erhalten hierauf wie gewohnt Ihre Courtage und Provision.

Was passiert mit den Bestandsverträgen, die mit der BBA (Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit) abgeschlossen wurden?

Die Verträge laufen wie in der Vergangenheit inkl. der BBA (Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit) weiter.

Ändert sich für mich als ViPower-Vermittler etwas?

Ja. Ihre ViPower-Vereinbarung, die Sie über die Stuttgarter erhalten haben, verliert zum 31.12.2016 ihre Gültigkeit.

Wegen einer neuen ViPower-Vereinbarung setzen Sie sich bitte mit Ihrem Betreuer von einem unserer Partner, über den Sie ab 01.01.2017 das Rechtsschutz-Geschäft vermitteln, in Verbindung.

Was ändert sich für Ihre Kunden in Bezug auf den vermittelten Bestand bis 31.12.2016

Ist eine Information an die Kunden notwendig?

Dies liegt in Ihrer Entscheidung. Weder die Stuttgarter noch die NRV informieren die Kunden über die Änderung der Bestandsverwaltung, da sich inhaltlich für die Kunden nichts ändert und der Vertrag weiterhin von der NRV verwaltet wird.

Ändert sich die Versicherungsscheinnummer für meinen Kunden?

Nein. Die Versicherungsscheinnummer bleibt erhalten.

Erhält mein Kunde zukünftig Beitragsrechnungen und von wem?

Der Kunde erhält ab Fälligkeitsdatum 2017 die Rechnungen von der NRV.

Wohin überweist der Kunde zukünftig seine Prämie für seine Rechtsschutzversicherung?

Der Kunde zahlt ab Fälligkeitsdatum 2017 direkt an die NRV. Die Bankdaten der NRV erhält Ihr Kunde rechtzeitig mit der Beitragsrechnung.

Alle Kunden, die die Beiträge per Überweisung entrichten, wurden angeschrieben und gebeten, die Beiträge ab 2017 auf das angegebene Konto der NRV zu überweisen.

Musteranschreiben

Sollte der Kunde Lastschriftverfahren vereinbart haben, erfolgt die Abbuchung automatisch durch die NRV mit dem Hinweis, dass der Buchungstext zukünftig mit 941 beginnt.

Ihr Kontakt bei der NRV:

Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Augustaanlage 25 ● 68165 Mannheim

Telefonische Beratung Rechtsschutz

Angebot:

Telefon:
+49 (0) 621.4204-888
Fax:
+49 (0) 621.4204-180
E-Mail:
vks@nrv-rechtsschutz.de

Antrag:

Telefon:
+49 (0) 621.4204-888
Fax:
+49 (0) 621.4204-777
E-Mail:
neuantrag@nrv-rechtsschutz.de

Sanierung:

Telefon:
+49 (0) 621.4204-888
Fax:
+49 (0) 621.4204-111
E-Mail:
sanierung@nrv-rechtsschutz.de

Bestandsvorgänge:

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E-Mail:
nrv-betrieb@nrv-rechtsschutz.de