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Ihr Auto hat ABS und ESP. Sie haben NRV!

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Im Falle eines Falles ist unser Verkehrs-Rechtsschutz Ihr juristischer Airbag. Denn während die normale Kfz-Haftpflicht den entstandenen Sachschaden reguliert, sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen – von Schmerzensgeld über Verdienstausfall bis hin zu Verteidigung in Strafverfahren, wenn z.B. Personen verletzt wurden. Wir übernehmen nicht nur alle abgesicherten Kosten, sondern bieten auch serienmäßige Extras wie unsere kostenfreie Anwaltshotline JURCALL, bei der Sie sich jederzeit rechtlichen Rat holen können.

Einzelne Fahrzeuge: Wer ist versichert?

  • Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigter Fahrer und berechtigter Insasse der im Versicherungsschein bezeichneten mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
  • Für den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Motorfahrzeuge zu Lande (privat oder beruflich)
  • für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder besteht auch Versicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Eigentümer, Halter
    oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern.
  • Der Rechtsschutz als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer bezieht sich auch auf die Ausübung von Freizeitsport.

Familie: Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer, Lebenspartner und Kinder sind versichert:
  • als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger – ausgenommen Nutzfahrzeuge,
  • als Erwerber solcher Fahrzeuge,
  • als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers,
  • als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer;
  • mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen.
  • Der Rechtsschutz als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer bezieht sich auch auf die Ausübung von Freizeitsport.

Alle Pkw des Versicherungsnehmers (Nur für Privatkunden): Wer ist versichert?

  • Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigter Fahrer und berechtigter Insasse aller auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Personenkraftwagen
  • Für den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Motorfahrzeuge zu Lande (privat oder beruflich)
  • für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder besteht auch Versicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern.
  • Der Rechtsschutz als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer bezieht sich auch auf die Ausübung von Freizeitsport.

Was ist versichert?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz