P. Leichtfuß betreibt ein Reiseunternehmen. Sie erhält regelmäßig Namen und E-Mail-Adressen von Hotel- und Pensionsgästen, die in der näheren Region Urlaub machten. P. Leichtfuß informierte über E-Mail die ehemaligen Urlauber über besondere Fremdenverkehrsaktionen der Region oder über preisgünstige Busanreisen.
Schließlich wird sie von einer Hotelkette aufgefordert, die Daten der Urlauber zu löschen. Es wird keine Einigung erzielt.
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird P. Leichtfuß verurteilt, die Daten zu löschen. Da P. Leichtfuß rechtsschutzversichert ist, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten in Höhe von 2.750 Euro.