Nachdem der Vater von K. Feldmann verstorben ist, soll er in die Erbfolge nach der Höfeordnung eintreten, da sein Vater einen Bauernhof hinterlassen hat.
K. Feldmann hat auch eine Schwester, an die nunmehr Abfindungen zu zahlen sind.
Da K. Feldmann bei der NRV rechtsschutzversichert ist, übernimmt diese die Beratungsgebühr in Höhe von 226,10 €.