Herr Grün hat sein Fahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lassen.
Trotz entsprechenden Antrags auf Steuervergünstigung, wird ihm diese nicht gewährt. Auch sein Einspruch bleibt ohne Erfolg.
Er klagt gegen den Einspruchsbescheid vor dem Finanzgericht und verliert den Prozeß, da nachgewiesen wird, dass der eingebaute Filter nicht den gesetzlichen Voraussetzung genügt. Die entstandenen Kosten von ca. 600 EUR trägt die NRV.