BAK
Aufgrund steigender Rechtsverfolgungskosten (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) und den zunehmenden Schadenaufwendungen hat der unabhängige Treuhänder für die Rechtsschutzversicherungen eine Beitragsanpassung vorgeschlagen.
Die NRV wird die Beitragsanpassung bei folgenden Produkten zum 01.10.2016 durchführen:
- Vertragsbestände mit den Bedingungswerken ARB 75 / 81 Beitragsanpassung von 12,5 %:
- Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21)
- Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 22)
- Fahrer-Rechtsschutz (§ 23)
- Vertragsbestände mit den Bedingungswerken ab ARB 94 Beitragsanpassung von 5 % – Verträge ohne Selbstbeteiligung:
- Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21)
- Fahrer-Rechtsschutz (§ 22)
- Privat-, Berufs-und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28)
- Beitragsanpassung von 5 % – Verträge mit Selbstbeteiligung:
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Nichtselbstständige (§ 26)
- Landwirtschaft- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27)
- Beitragsanpassung von 12,5 % – Verträge mit Selbstbeteiligung:
- Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21)
- Fahrer-Rechtsschutz (§ 22)
Wichtig:
- Die Änderungen der Beiträge betreffen auch die Zielgruppen Single und Öffentlicher Dienst.
- Die Anpassung wird auch bei den Ergänzungsprodukten wie XXL- Baustein oder Spezial-Straf-Rechtsschutz durchgeführt.
Das bedeutet, dass bei den Bestandsverträgen, die die vorgenannten Produkte versichert haben, die Beiträge entsprechend zur nächsten Hauptfälligkeit steigen werden.
Gleichzeitig werden wir einen neuen Tarif veröffentlichen, da Bestandskunden gleichermaßen behandelt werden wie Neukunden.
Nutzen Sie Ihre Verkaufsmöglichkeiten für das letzte Quartal 2016
Wann stehen die neuen Druckstücke zur Verfügung?
Die neuen Druckstücke zum Tarif NRV 2017 PLUS stehen ab dem 01.10.2016 für Sie zur Verfügung.
Wann stehen die Beratungstechnologien mit dem neuen Tarif zur Verfügung?
- NRV Salespoint ab 01.01.2017
- VOKIS ab 01.01.2017
- BTPLUS ab 01.01.2017