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BAK 2018 und Neue Leistungen IM Tarif NRV 2019 Plus

Rechtsschutz: Beiträge bleiben weitgehend stabil!

BAK 2018

Ein Rechtsstreit wird von Jahr zu Jahr teurer. Um trotz steigender Kosten für Anwälte und Schadenzahlungen ihr hohes Leistungsniveau beibehalten zu können, nimmt die NRV Beitragsanpassungen für Bestandsverträge vor – für welche Produkte und in welcher Höhe, können Sie hier nachlesen. Die gute Nachricht: Die Beiträge beim Privat- und Berufs-Rechtsschutz und beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige bleiben unverändert.

Beitragsanpassung in der Rechtsschutzversicherung

Allein in den ersten fünf Monaten diesen Jahres verzeichnete die Polizei deutschlandweit 1,06 Mio. Verkehrsunfälle. Die Schuldfrage ist mitunter nicht einfach zu klären, nicht selten müssen Anwälte eingeschaltet werden. Denn es geht schnell um hohe Schadensummen – insbesondere, wenn Personen verletzt worden sind.

Die Streitlust scheint generell gestiegen zu sein, wenn man sich die Ergebnisse der Treuhänderfeststellungen zur Beitragsangleichung in der Rechtsschutzversicherung anschaut, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. erst kürzlich veröffentlicht hat. Auf Basis der Treuhänder-Empfehlung wird die NRV, beginnend mit der Hauptfälligkeit 01. Oktober 2018, Beitragsanpassungen vornehmen.

Die Anpassungssätze

Hier finden Sie einen Überblick über die jeweiligen Anpassungssätze der einzelnen Produkte.

Beitragsanpassung bei Vertragsbeständen mit Bedingungswerk ARB 75/81

Produkt Anpassungssatz
Verkehrsrechtsschutz (§ 21) 5 %
Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 22) 5 %
Fahrer-Rechtsschutz (§ 23) 5 %

Beispiel zum Tarif Stand 01.10.1992: Beim § 21 erhöht sich der Beitrag um nicht einmal 4 Euro von 79,44 Euro auf 83,41 Euro netto.

Beitragsanpassung bei Vertragsbeständen mit den Bedingungswerken ab ARB 94

Produkt (Verträge mit Selbstbeteiligung) Anpassungssatz
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21) 5 %
Fahrer-Rechtsschutz (§ 22) 5 %

Beispiel zum Tarif NRV 2017 Plus: Beim § 21 erhöht sich der Beitrag um nur 4 Euro von 80,50 Euro auf 84,53 Euro netto.

WICHTIG: Die Änderungen der Beiträge betreffen auch die Zielgruppen Single und Öffentlicher Dienst. Die dazugehörenden Ergänzungsprodukte – wie zum Beispiel der XXL-Baustein – werden ebenfalls angepasst.

Zusätzlich: Erhöhte Beiträge im Neugeschäft

Um der Schadenentwicklung entgegenzuwirken, erhöht die NRV außerdem bei zwei Rechtsschutzprodukten die Beiträge im Neugeschäft. Davon betroffen sind:

  • § 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige (mit den Selbstbeteiligungen 0, 150 und 250 Euro)
  • § 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (mit den Selbstbeteiligungen 0, 150 und 250 Euro)

Noch bis Jahresende die günstigeren Prämien verkaufen!

Für das komplette Neugeschäft gilt – wie im Vorjahr– eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018. Bis zum Jahresende können Sie also trotz der Beitragsanpassung den günstigeren Tarif NRV 2018 PLUS verkaufen!

Neuer Tarif NRV 2019 PLUS

Analog zur Beitragserhöhung führt die NRV einen neuen Tarif mit angepassten Prämien ein: NRV 2019 PLUS. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig alle wichtigen Informationen.

Neue Leistungen im Tarif NRV 2019 Plus

Verbesserung bei Rechtsschutz für Kapitalanlagen

In die Leistungsart Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz werden die Anlageformen „nicht fondsgebundene private Kapitallebens- und Rentenversicherungen“ mit aufgenommen.

Dies gilt nicht für die Leistungsart Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz beim Verkehrs-Rechtsschutz.

Einführung eines Kleinunternehmer-Rechtsschutzes

Dieser Rechtsschutz wird als zusätzliche Leistung in den XXL-Bausteinen zu §§ 25 a, 26 a, 30 a ARB angeboten.

Produktbeschreibung

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen Nebentätigkeit.

Im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit ist Voraussetzung, dass

  • kein Mitarbeiter beschäftigt wird
  • der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall höchstens 17.500 Euro beträgt. (Gesamtumsatz ist die Summe aller vereinnahmten Erlöse, die der VN und die mitversicherten Personen einzeln oder gemeinsam pro Kalenderjahr aus diesen Tätigkeiten erzielen.)
  • Ausnahme: Versicherungsschutz besteht nicht im Vertrags- und Sachenrecht.
    Beispiel für den Kleinunternehmer-Rechtsschutz: Auf dem Weg zu einem Kunsthandwerkermarkt wird der VN verletzt, weil ihn jemand die Vorfahrt nimmt.

Einführung eines Beratungs-Rechtsschutzes bei Insolvenzverfahren

Dieser Rechtsschutz wird als zusätzliche Leistung in den XXL-Bausteinen §§ 25 a, 26 a, 27 a, 28 a, 30 a ARB angeboten.

Produktbeschreibung

Beratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
Kostenübernahme bis 500 Euro je Versicherungsfall.

Erweiterung der Prämienstaffel bei Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Im Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte wird die Prämienstaffel erweitert bis max. 200 Beschäftigte (bisher 100).

Dies ist insbesondere für die Logik des All-In-Produktes wichtig.

Rechtsschutz ab 50 (§30)

Neuer Name

  • Aus Rechtsschutz ab 50 (§ 30) wird Rechtsschutz 50 Flex (§ 30).

Produktkombination mit Tarifnachlass möglich

Rechtsschutz 50 Flex + (§ 30): Es wird ein Tarifnachlass in Höhe von 10% eingeführt, wenn folgende Produktkombination gewählt wird:

  • Privat-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • XXL-Baustein für den privaten Bereich (§ 30 a ARB)
  • XXL-Baustein für den Verkehrs-Rechtsschutz (§ 30 a Abs. 4 ARB)
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz gemäß den Sonderbedingungen
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter (§ 29)
  • XXL-Baustein zum Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter (§ 29 a)

Hinweis: Wird der Berufs-Rechtsschutz hinzugewählt, entfällt der Nachlass insgesamt.

Dienstleistungen JURCALL und JURCASH

JETZT NOCH BESSER!

Nutzen Sie unsere JURCALL Dienstleistung

In jedem NRV-Rechtsschutzvertrag enthalten, selbst im kleinsten Paket.

JURCALL vermittelt Ihnen unabhängige und erfahrene Anwälte direkt und kostenfrei. So oft Sie wollen und in allen Rechtsgebieten. Sogar wenn Sie die Leistung Ihrer NRV-Rechtschutzversicherung nicht betreffen sollten.

Sollte die Beratung zur Lösung Ihres Rechtsproblems nicht ausreichen, vermittelt Ihnen JURCALL selbstverständlich einen spezialisierten Anwalt wenn Sie dies wünschen.

Bevor es zu spät ist: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Haben Sie bei der NRV den XXL-Baustein versichert, erhalten Sie von einem über JURCALL vermittelten Anwalt eine kostenfreie Beratung und die, während der Vertragsdauer, einmalige Erstellung der entsprechenden Dokumente für Sie und Ihren Lebenspartner/in

Die Leistungen im Detail:

  1. Telefonische Beratung
  2. Erstellung einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung nach den individuellen Bedürfnissen für Sie als Versicherungsnehmer und den mitversicherten Lebenspartner
  3. Versand der Unterlagen mit Hinweiskarte an den Versicherungsnehmer bzw. an die mitversicherte Person
  4. Einmal für die Dauer des Versicherungsvertrages

Neu seit 01.01.2018: weitere Leistungen zu exklusiven Konditionen

Zu exklusiven Konditionen erhalten Sie von den vermittelten Anwälten weitere Leistungen:

Registrierung der Verfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister bzw.

75,00€

als Paketpreis für Ehegatten

120,00€

Aktualisierungsservice bei gesetzlichen Änderungen oder bei Änderungswünschen des Verfügenden (nur bei Bedarf, keine laufende Jahrespauschale, der Anwalt kommt aktiv auf Sie zu und informiert Sie

Bis max.
100,00 €

Änderung Anschrift, bzw. Name

25,00€

Inhaltliche Anpassung

60,00€

Erstellung von Sorgerechtsverfügungen

75,00€

Erstellung von Generalvollmachten

auf Anfrage

Weitere Informationen unter www.jurcall.de

Jetzt wird Ihr Forderungsmanagement digital:

Digitales und mobiles Forderungsmanagement mit der JURCASH App

Funktionen:
   » direkte Inkasso-Übergabe über die Scan-Funktion
   » Bonitätsauskünfte aller führenden Auskunfteien in Echtzeit
   » transparentes Inkasso-Archiv
   » umfangreiche Statistiken

Gleich registrieren!

So geht‘s:

Installieren Sie die JURCASH App auf Ihrem Smartphone oder Tablet und scannen Sie den QR-Code auf Ihrem JURCASH-Begrüßungsschreiben.

Vergeben Sie einen 4-stelligen PIN und Sie können sofort offene Rechnungen einscannen!

Die JURCASH App für iOS- und Android-Betriebssysteme steht Ihnen ab sofort im App-Store und unter Google Play zum Download bereit.

Weitere Informationen unter www.jurcash.de

Neue Leistungen im Tarif NRV 2018 Plus

NEU! Die „Einjahresregel“:

Diese Regel hilft dem Versicherungsnehmer bei Rechtsstreitigkeiten, die sich durch mehrere Ereignisse über die Jahre aufbauen.

Beispiel: Liegt die erste Ursache der Rechtsstreitigkeit vor Versicherungsbeginn, würde normalerweise kein Versicherungsschutz bestehen. Liegt diese erste Streitursache aber länger als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung, bleibt diese erste Streitursache unberücksichtigt. Also besteht Versicherungsschutz.

NEU! Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit

Diese Regel hilft dem Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall, der vor Versicherungsbeginn oder in der Wartezeit eingetreten ist. Erhält der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Versicherungsfall bzw. von den Umständen, die diesen Versicherungsfall auslösen, besteht Versicherungsschutz.

Voraussetzungen:
» XXL-Baustein muss bei der NRV versichert sein (§§ 21 a, 25 a, 26 a, 27 a, 28 a, 30 a)
» Bei Kenntnis vom Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer mindestens 5 Jahre bei der NRV versichert sein
» das betroffene Risiko muss im Versicherungsvertrag enthalten sein

Rechtsschutz ab 50:

NEU! Der „kleine Arbeits-Rechtsschutz“ wird um den Versicherungsschutz bei einer geringfügigen Beschäftigung erweitert.

Schon ab 97,60€ bei 150€ SB (Single, Laufzeit 1 Jahr, zuzüglich 19% Versicherungsteuer)

Nur der Baustein „Privat-Rechtsschutz“ ist nötig. Der Baustein „Berufs-Rechtsschutz“ muss nicht hinzugewählt werden.

Im „Kleinen Arbeits-Rechtsschutz“ besteht bereits Versicherungsschutz bei Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen Arbeitgeber wegen betrieblicher Altersversorgung sowie Ruhestandsbezügen und wegen beihilferechtlicher Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Der „Kleine Arbeits-Rechtsschutz“ versichert auch die Eigenschaft als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche und pflegerische Beschäftigungsverhältnisse.

NEU! Zu den versicherten Personen gehört auch die im Haushalt lebende Pflegeperson, wenn sie bei der Pflegekasse gemeldet ist. Versichert ist die berufliche Pflegetätigkeit.

Beispiel: Die Ehefrau des Versicherungsnehmers ist pflegebedürftig. Für deren Pflege hat der Versicherungsnehmer eine Pflegeperson beauftragt, die für die Dauer der Pflege beim Versicherungsnehmer wohnt. Die Pflegeperson hat Versicherungsschutz etwa wegen einer Auseinandersetzung eines Verkehrsunfalles, der im Rahmen einer Besorgungsfahrt für die Ehefrau des Versicherungsnehmers entstanden ist.

NEU! Beim Rechtsschutz ab 50 wird die Kostenübernahme im Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung von 1.000€ auf 2.000€ erhöht.

Beispiel: Über den Versicherungsnehmer ordnet das Gericht die Betreuung an. Hiergegen möchte sich der Versicherungsnehmer wehren.

Servicepaket Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Kostenfrei seit 2015: Beratung und Erstellung einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht. Diese Leistung bietet JURCALL einmal während der gesamten Vertragslaufzeit für den
Versicherungsnehmer und den/die mitversicherte/n Lebenspartner/in an.

Voraussetzung: XXL-Baustein zum:
» Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständig (§ 25 a)
» Privat-, Berufs und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 26 a)
» Rechtsschutz ab 50 (§ 30 a)

NEU! ab 01.01.2018: Zu exklusiven Konditionen erhalten Sie von den vermittelten Anwälten weitere Leistungen:

» Registrierung der Verfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister

» Aktualisierungsservice bei gesetzlichen Änderungen oder bei Änderungswünschen des Verfügenden (nur bei Bedarf, keine laufende Jahrespauschale)

» Erstellung von Sorgerechtsverfügungen

» Erstellung von Generalvollmachten

Weitere Informationen und Preise unter: www.jurcall.de

JURCALL hilft immer, egal ob versichert oder versicherbar
» allen Kunden der NRV
» Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0621 490 977 20
» so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird
» kein Schaden

Vermieter-Rechtsschutz:

NEU! „Vermieter-Rechtsschutz“ ab einer Bruttojahresmiete von 12.001€ wird günstiger!

Beiträge netto

Ohne SB

150€ SB

250€ SB

bis 12.000€ Jahresbruttomiete je Wohneinheit

330,00€

170,50€

148,70€

über 12.000€ Jahresbruttomiete bisher Faktor je Wohneinheit

6,33%

4,61%

3,97%

Beispiel 15.000€ Jahresbruttomiete

949,50€

691,50€

595,50€

seit 01.10.2017: Faktor je Wohneinheit

4,5%

3,4%

2,8%

Beispiel 15.000€ Jahresbruttomiete

675,00€

510,00€

420,00€

JURCASH ist immer beitragsfrei dabei! Ohne Mitgliedsbeitrag, Einmalgebühr, Jahresbeitrag oder Erfolgsprovision.

Hatten Sie schon mal einen Mieter der nicht bezahlt hat? Die NRV vermittelt qualifizierte Hilfe mit JURCASH – Der Inkassoservice der NRV.

Mietausfälle vermeiden durch Bonitätsauskünfte oder Adressermittlungen.

Weitere Informationen unter: www.jurcash.de

 

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BAK 2017

Beitragsangleichung in Rechtsschutz

Die stetig steigenden Kosten für Anwälte, Notare, Gutachter und Gerichte sowie die Rechtsprechung der letzten Jahre und viele neue Geschäftsmodelle von Anwälten (z.B. Dieselschaden) führen zu steigenden Schadenszahlungen bei den Rechtsschutz-Versicherern (z.B. zu den Themen Widerrufsbelehrung bei Darlehens- oder Versicherungsverträgen). Aus diesem Grund wird auch die NRV die vom Treuhänder vorgeschlagene Beitragsanpassung zum 1.10.2017 durchführen.

Beitragsanpassung für Bestandsverträge
Das bedeutet, dass für die Bestandsverträge die Beiträge mit Wirkung ab Hauptfälligkeit 01.10.2017 angepasst werden.

Die NRV wird die Beitragsanpassung bei folgenden Produkten zu den jeweiligen Hauptfälligkeiten ab dem 01.10.2017 durchführen:

1. Vertragsbestände mit den Bedingungswerken ARB 75 / 81

Beitragsanpassung von 7,5 %:

  • Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26)
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27)

2. Vertragsbestände mit den Bedingungswerken ab ARB 94

Beitragsanpassung von 5 % – Verträge ohne Selbstbeteiligung:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 26)
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27)

Beitragsanpassung von 5 % – Verträge mit Selbstbeteiligung:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 26)
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27)

Beitragsanpassung von 7,5 % – Verträge mit Selbstbeteiligung:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28)

Die Änderungen der Beiträge betreffen auch die Zielgruppen Single und Öffentlicher Dienst.

Die Anpassung wird auch bei den dazugehörenden Ergänzungsprodukten wie XXL-Baustein oder Spezial-Straf-Rechtsschutz durchgeführt.

Informationen an Ihre Kunden
Die Kunden, die eines der oben stehenden Produkte versichert haben, werden durch die NRV rechtzeitig vor der Jahreshauptfälligkeit mit einem Informations-Schreiben über die Beitragsanpassung informiert; erstmalig werden die Schreiben Ende August 2017 für die Hauptfälligkeiten Oktober versendet. Danach erfolgt ein Versand monatsweise. Ein Muster dieses Schreibens finden Sie hier:

> BAK Information Kunde 2017

Neuer Tarif NRV 2018 PLUS
Analog zur Beitragsanpassung führt die NRV einen neuen Tarif ein: NRV 2018 PLUS.

Zusätzlich erwartet Ihre Kunden:

  • Erweiterungen der Leistungen im Rechtsschutz ab 50
  • Prämienreduzierung beim Vermieter-Rechtsschutz
  • Erweiterungen der Dienstleistung Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
  • Aufnahme der „Einjahresregelung“

Hierzu erhalten Sie gesondert detaillierte Informationen.

Nutzen Sie Ihre Verkaufsmöglichkeiten für das letzte Quartal 2017
Bis zum Jahresende können Sie trotz der Beitragsanpassung den günstigen Tarif NRV 2017 PLUS verkaufen! Für das komplette Neugeschäft gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Das heißt, die NRV wird bis Ende des Jahres 2017 alle nach NRV 2017 PLUS eingehenden Anträge gemäß NRV 2017 Plus policieren können.

 

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Zweiter Platz für die NRV beim diesjährigen Maklerchampion

Die NRV ist am 16.03.2017 zum zweiten Sieger des Makler-Champion gekürt worden. Dies hat die Umfrage der Zeitschrift Versicherungsmagazin in Zusammenarbeit mit der ServiceVerlue GmbH ergeben. Insgesamt liegen die TOP 10 so nah zusammen wie in keiner anderen Sparte.

Es wurde der Servicewert („P“) des Versicherungsunternehmens für den Vermittler ermittelt. Im Detail wurde hier von den Maklern bewertet:

  • Integration: Sind die Service- und Technikleistungen des Versicherers mit den Strukturen und Prozessen des Maklers kompatibel?
  • Befähigung: Leisten die Service- und Unterstutzungsleistungen des Versicherers einen Beitrag zum Vertriebserfolg des Maklers?
  • Zusatznutzen: Schaffen die Service- und Zusatzleistungen des Versicherers einen Mehrwert für den Makler?
Platz Versicherer Servicewert P Integration Befähigung Zusatznutzen
1 KS/Auxilia 70 72 69 68
2 NRV 69 73 68 66
3 BGV/Badische 68 69 68 67
4 Roland 68 69 67 66
5 DMB 67 69 68 66
6 Advocard 67 68 67 67
7 Deurag 66 68 65 65
8 Concordia 65 67 64 65
9 ARAG 65 67 65 64
10 Alte Leipziger 63 67 62 60

Zur Studie:

Für den im siebsten Jahr durchgeführten Wettbewerb wurden die Erfahrungen von 2.179 Maklern (neuer Rekord!) eingeholt. In vier Sparten werden die jeweils besten 10 Versicherer anhand des so genannten Servicewert „P“ („P“ wir Partner) jährlich ausgezeichnet. Der Erhebungszeitraum erstreckte sich von 09/2016 – 12/2016. 42% der befragten Makler sind zudem vor allem im Privatkundengeschäft aktiv.

 

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NRV-Salespoint


NRV-Salespoint – Mehr als ein Angebotsrechner

Direkt policieren – vom Angebot bis zum Antrag

  • Alle gängigen Rechtsschutz-Produkte verfügbar
  • Direkt bestandswirksam policieren
  • Abspeichern und Abrufen von Angeboten (6 Wochen oder bis zu einem Tarifwechsel)
  • Download von Angeboten
  • Webbasiert, daher immer aktuell und keine langwierigen Downloads notwendig
  • Auch als mobile Version mit Apple- und Android-Geräten verfügbar

Ihre Vorteile:

  • Mehrere SB-Varianten rechenbar
  • All-In Komplettpaket direkt auswählbar
  • Zusatzinformationen zu Rechtsschutzprodukten auf einen Blick
  • Anforderung von zusätzlichem Infomaterial möglich (z.B.: JURCALL Flyer, JURCASH Flyer, Leistungsspektren, etc.)

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Bußgeldcheck


Jetzt NEU bei JURCALL: Bußgeldcheck

Geblitzt? Gefilmt? Es droht der Führerscheinverlust!

Leider kommt es häufig vor, dass Bußgeldbescheide falsch oder inhaltliche Bestandteile mangelhaft sind. In diesen Fällen ist der Bescheid angreifbar.

Wir helfen Ihnen!

Daher vermittelt JURCALL ab dem 01.01.2017 den Bußgeldcheck!

So einfach geht‘s:

  • Zeugenbefragung / Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid sofort nach Erhalt abfotografieren und ohne zeitliche Verzögerung per Mail an: blitzer@jurcall.de senden.

    Wichtig:
    Bitte in der E-Mail Ihren Vor- und Nachnamen, vollständige Anschrift, eine Telefonnummer unter welcher Sie jederzeit erreichbar sind, den abfotografierten Bußgeldbescheid und Ihre Versicherungsnummer, falls zu Hand, angeben.
    Verschlüsselte Datenübermittlung gewünscht? Nutzen Sie das Kontaktformular unter https://jurcall.de/jurcall-mail/.

  • JURCALL kümmert sich sofort darum, dass Sie von einem unabhängigen Anwalt zum weiteren Vorgehen angerufen und beraten werden. Das ist für Sie kostenfrei.
    Unabhängig von Ihrem Versicherungsumfang.

  • Ist ein Anwalt trotz telefonischer Beratung nötig?
    Kein Problem, JURCALL hilft auch hier und vermittelt einen unabhängigen Anwalt, wenn Sie dies möchten!

    Welche Kosten fallen dann an?

    • Keine, wenn der Verkehrsbereich bei der NRV abgesichert ist. (Ausnahme ein Selbstbehalt ist vereinbart)

    • Anwaltskosten und Gebühren, wenn Sie den Verkehrsbereich nicht bei der NRV versichert haben.


blitzer@jurcall.de | www.jurcall.de

Eine Dienstleistung der NRV Neue Rechtsschutz AG

JURCALL GmbH
Augustaanlage 25 | 68165 MannheimNewsletter


BAK 2016


BAK

Aufgrund steigender Rechtsverfolgungskosten (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) und den zunehmenden Schadenaufwendungen hat der unabhängige Treuhänder für die Rechtsschutzversicherungen eine Beitragsanpassung vorgeschlagen.

Die NRV wird die Beitragsanpassung bei folgenden Produkten zum 01.10.2016 durchführen:

  1. Vertragsbestände mit den Bedingungswerken ARB 75 / 81 Beitragsanpassung von 12,5 %:
    • Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21)
    • Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 22)
    • Fahrer-Rechtsschutz (§ 23)
  2. Vertragsbestände mit den Bedingungswerken ab ARB 94 Beitragsanpassung von 5 % – Verträge ohne Selbstbeteiligung:
    • Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21)
    • Fahrer-Rechtsschutz (§ 22)
    • Privat-, Berufs-und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28)
  3. Beitragsanpassung von 5 % – Verträge mit Selbstbeteiligung:
    • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Nichtselbstständige (§ 26)
    • Landwirtschaft- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27)
  4. Beitragsanpassung von 12,5 % – Verträge mit Selbstbeteiligung:
    • Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21)
    • Fahrer-Rechtsschutz (§ 22)

Wichtig:

  • Die Änderungen der Beiträge betreffen auch die Zielgruppen Single und Öffentlicher Dienst.
  • Die Anpassung wird auch bei den Ergänzungsprodukten wie XXL- Baustein oder Spezial-Straf-Rechtsschutz durchgeführt.

Das bedeutet, dass bei den Bestandsverträgen, die die vorgenannten Produkte versichert haben, die Beiträge entsprechend zur nächsten Hauptfälligkeit steigen werden.

 

Gleichzeitig werden wir einen neuen Tarif veröffentlichen, da Bestandskunden gleichermaßen behandelt werden wie Neukunden.


Nutzen Sie Ihre Verkaufsmöglichkeiten für das letzte Quartal 2016

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Bis zum Jahresende können Sie trotz der Beitragsanpassung den günstigen Tarif NRV 2016 PLUS verkaufen! Für das komplette Neugeschäft gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. Das heißt, die NRV wird bis Ende des Jahres 2016 alle nach NRV 2016 PLUS eingehenden Anträge gemäß NRV 2016 Plus policieren können.

Wann stehen die neuen Druckstücke zur Verfügung?

Die neuen Druckstücke zum Tarif NRV 2017 PLUS stehen ab dem 01.10.2016 für Sie zur Verfügung.


Wann stehen die Beratungstechnologien mit dem neuen Tarif zur Verfügung?

  • NRV Salespoint ab 01.01.2017
  • VOKIS ab 01.01.2017
  • BTPLUS ab 01.01.2017