Rechtsschutz: Beiträge bleiben weitgehend stabil!
BAK 2018
Ein Rechtsstreit wird von Jahr zu Jahr teurer. Um trotz steigender Kosten für Anwälte und Schadenzahlungen ihr hohes Leistungsniveau beibehalten zu können, nimmt die NRV Beitragsanpassungen für Bestandsverträge vor – für welche Produkte und in welcher Höhe, können Sie hier nachlesen. Die gute Nachricht: Die Beiträge beim Privat- und Berufs-Rechtsschutz und beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige bleiben unverändert.
Beitragsanpassung in der Rechtsschutzversicherung
Allein in den ersten fünf Monaten diesen Jahres verzeichnete die Polizei deutschlandweit 1,06 Mio. Verkehrsunfälle. Die Schuldfrage ist mitunter nicht einfach zu klären, nicht selten müssen Anwälte eingeschaltet werden. Denn es geht schnell um hohe Schadensummen – insbesondere, wenn Personen verletzt worden sind.
Die Streitlust scheint generell gestiegen zu sein, wenn man sich die Ergebnisse der Treuhänderfeststellungen zur Beitragsangleichung in der Rechtsschutzversicherung anschaut, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. erst kürzlich veröffentlicht hat. Auf Basis der Treuhänder-Empfehlung wird die NRV, beginnend mit der Hauptfälligkeit 01. Oktober 2018, Beitragsanpassungen vornehmen.
Die Anpassungssätze
Hier finden Sie einen Überblick über die jeweiligen Anpassungssätze der einzelnen Produkte.
Beitragsanpassung bei Vertragsbeständen mit Bedingungswerk ARB 75/81
Produkt | Anpassungssatz |
---|---|
Verkehrsrechtsschutz (§ 21) | 5 % |
Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 22) | 5 % |
Fahrer-Rechtsschutz (§ 23) | 5 % |
Beispiel zum Tarif Stand 01.10.1992: Beim § 21 erhöht sich der Beitrag um nicht einmal 4 Euro von 79,44 Euro auf 83,41 Euro netto.
Beitragsanpassung bei Vertragsbeständen mit den Bedingungswerken ab ARB 94
Produkt (Verträge mit Selbstbeteiligung) | Anpassungssatz |
---|---|
Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21) | 5 % |
Fahrer-Rechtsschutz (§ 22) | 5 % |
Beispiel zum Tarif NRV 2017 Plus: Beim § 21 erhöht sich der Beitrag um nur 4 Euro von 80,50 Euro auf 84,53 Euro netto.
WICHTIG: Die Änderungen der Beiträge betreffen auch die Zielgruppen Single und Öffentlicher Dienst. Die dazugehörenden Ergänzungsprodukte – wie zum Beispiel der XXL-Baustein – werden ebenfalls angepasst.
Zusätzlich: Erhöhte Beiträge im Neugeschäft
Um der Schadenentwicklung entgegenzuwirken, erhöht die NRV außerdem bei zwei Rechtsschutzprodukten die Beiträge im Neugeschäft. Davon betroffen sind:
- § 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige (mit den Selbstbeteiligungen 0, 150 und 250 Euro)
- § 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (mit den Selbstbeteiligungen 0, 150 und 250 Euro)
Noch bis Jahresende die günstigeren Prämien verkaufen!
Für das komplette Neugeschäft gilt – wie im Vorjahr– eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018. Bis zum Jahresende können Sie also trotz der Beitragsanpassung den günstigeren Tarif NRV 2018 PLUS verkaufen!
Neuer Tarif NRV 2019 PLUS
Analog zur Beitragserhöhung führt die NRV einen neuen Tarif mit angepassten Prämien ein: NRV 2019 PLUS. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig alle wichtigen Informationen.
Neue Leistungen im Tarif NRV 2019 Plus
Verbesserung bei Rechtsschutz für Kapitalanlagen
In die Leistungsart Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz werden die Anlageformen „nicht fondsgebundene private Kapitallebens- und Rentenversicherungen“ mit aufgenommen.
Dies gilt nicht für die Leistungsart Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz beim Verkehrs-Rechtsschutz.
Einführung eines Kleinunternehmer-Rechtsschutzes
Dieser Rechtsschutz wird als zusätzliche Leistung in den XXL-Bausteinen zu §§ 25 a, 26 a, 30 a ARB angeboten.
Produktbeschreibung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen Nebentätigkeit.
Im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit ist Voraussetzung, dass
- kein Mitarbeiter beschäftigt wird
- der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall höchstens 17.500 Euro beträgt. (Gesamtumsatz ist die Summe aller vereinnahmten Erlöse, die der VN und die mitversicherten Personen einzeln oder gemeinsam pro Kalenderjahr aus diesen Tätigkeiten erzielen.)
- Ausnahme: Versicherungsschutz besteht nicht im Vertrags- und Sachenrecht.
Beispiel für den Kleinunternehmer-Rechtsschutz: Auf dem Weg zu einem Kunsthandwerkermarkt wird der VN verletzt, weil ihn jemand die Vorfahrt nimmt.
Einführung eines Beratungs-Rechtsschutzes bei Insolvenzverfahren
Dieser Rechtsschutz wird als zusätzliche Leistung in den XXL-Bausteinen §§ 25 a, 26 a, 27 a, 28 a, 30 a ARB angeboten.
Produktbeschreibung
Beratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
Kostenübernahme bis 500 Euro je Versicherungsfall.
Erweiterung der Prämienstaffel bei Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Im Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte wird die Prämienstaffel erweitert bis max. 200 Beschäftigte (bisher 100).
Dies ist insbesondere für die Logik des All-In-Produktes wichtig.
Rechtsschutz ab 50 (§30)
Neuer Name
- Aus Rechtsschutz ab 50 (§ 30) wird Rechtsschutz 50 Flex (§ 30).
Produktkombination mit Tarifnachlass möglich
Rechtsschutz 50 Flex + (§ 30): Es wird ein Tarifnachlass in Höhe von 10% eingeführt, wenn folgende Produktkombination gewählt wird:
- Privat-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- XXL-Baustein für den privaten Bereich (§ 30 a ARB)
- XXL-Baustein für den Verkehrs-Rechtsschutz (§ 30 a Abs. 4 ARB)
- Spezial-Straf-Rechtsschutz gemäß den Sonderbedingungen
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter (§ 29)
- XXL-Baustein zum Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter (§ 29 a)
Hinweis: Wird der Berufs-Rechtsschutz hinzugewählt, entfällt der Nachlass insgesamt.