NEU! Die „Einjahresregel“:
Diese Regel hilft dem Versicherungsnehmer bei Rechtsstreitigkeiten, die sich durch mehrere Ereignisse über die Jahre aufbauen.
Beispiel: Liegt die erste Ursache der Rechtsstreitigkeit vor Versicherungsbeginn, würde normalerweise kein Versicherungsschutz bestehen. Liegt diese erste Streitursache aber länger als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung, bleibt diese erste Streitursache unberücksichtigt. Also besteht Versicherungsschutz.
NEU! Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit
Diese Regel hilft dem Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall, der vor Versicherungsbeginn oder in der Wartezeit eingetreten ist. Erhält der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Versicherungsfall bzw. von den Umständen, die diesen Versicherungsfall auslösen, besteht Versicherungsschutz.
Voraussetzungen:
» XXL-Baustein muss bei der NRV versichert sein (§§ 21 a, 25 a, 26 a, 27 a, 28 a, 30 a)
» Bei Kenntnis vom Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer mindestens 5 Jahre bei der NRV versichert sein
» das betroffene Risiko muss im Versicherungsvertrag enthalten sein
Rechtsschutz ab 50:
NEU! Der „kleine Arbeits-Rechtsschutz“ wird um den Versicherungsschutz bei einer geringfügigen Beschäftigung erweitert.
Schon ab 97,60€ bei 150€ SB (Single, Laufzeit 1 Jahr, zuzüglich 19% Versicherungsteuer)
Nur der Baustein „Privat-Rechtsschutz“ ist nötig. Der Baustein „Berufs-Rechtsschutz“ muss nicht hinzugewählt werden.
Im „Kleinen Arbeits-Rechtsschutz“ besteht bereits Versicherungsschutz bei Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen Arbeitgeber wegen betrieblicher Altersversorgung sowie Ruhestandsbezügen und wegen beihilferechtlicher Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Der „Kleine Arbeits-Rechtsschutz“ versichert auch die Eigenschaft als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche und pflegerische Beschäftigungsverhältnisse.
NEU! Zu den versicherten Personen gehört auch die im Haushalt lebende Pflegeperson, wenn sie bei der Pflegekasse gemeldet ist. Versichert ist die berufliche Pflegetätigkeit.
Beispiel: Die Ehefrau des Versicherungsnehmers ist pflegebedürftig. Für deren Pflege hat der Versicherungsnehmer eine Pflegeperson beauftragt, die für die Dauer der Pflege beim Versicherungsnehmer wohnt. Die Pflegeperson hat Versicherungsschutz etwa wegen einer Auseinandersetzung eines Verkehrsunfalles, der im Rahmen einer Besorgungsfahrt für die Ehefrau des Versicherungsnehmers entstanden ist.
NEU! Beim Rechtsschutz ab 50 wird die Kostenübernahme im Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung von 1.000€ auf 2.000€ erhöht.
Beispiel: Über den Versicherungsnehmer ordnet das Gericht die Betreuung an. Hiergegen möchte sich der Versicherungsnehmer wehren.
Servicepaket Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
Kostenfrei seit 2015: Beratung und Erstellung einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht. Diese Leistung bietet JURCALL einmal während der gesamten Vertragslaufzeit für den
Versicherungsnehmer und den/die mitversicherte/n Lebenspartner/in an.
Voraussetzung: XXL-Baustein zum:
» Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständig (§ 25 a)
» Privat-, Berufs und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 26 a)
» Rechtsschutz ab 50 (§ 30 a)
NEU! ab 01.01.2018: Zu exklusiven Konditionen erhalten Sie von den vermittelten Anwälten weitere Leistungen:
» Registrierung der Verfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister
» Aktualisierungsservice bei gesetzlichen Änderungen oder bei Änderungswünschen des Verfügenden (nur bei Bedarf, keine laufende Jahrespauschale)
» Erstellung von Sorgerechtsverfügungen
» Erstellung von Generalvollmachten
Weitere Informationen und Preise unter: www.jurcall.de
JURCALL hilft immer, egal ob versichert oder versicherbar
» allen Kunden der NRV
» Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0621 490 977 20
» so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird
» kein Schaden
Vermieter-Rechtsschutz:
NEU! „Vermieter-Rechtsschutz“ ab einer Bruttojahresmiete von 12.001€ wird günstiger!
Beiträge netto |
Ohne SB |
150€ SB |
250€ SB |
---|---|---|---|
bis 12.000€ Jahresbruttomiete je Wohneinheit |
330,00€ |
170,50€ |
148,70€ |
über 12.000€ Jahresbruttomiete bisher Faktor je Wohneinheit |
6,33% |
4,61% |
3,97% |
Beispiel 15.000€ Jahresbruttomiete |
949,50€ |
691,50€ |
595,50€ |
seit 01.10.2017: Faktor je Wohneinheit |
4,5% |
3,4% |
2,8% |
Beispiel 15.000€ Jahresbruttomiete |
675,00€ |
510,00€ |
420,00€ |
JURCASH ist immer beitragsfrei dabei! Ohne Mitgliedsbeitrag, Einmalgebühr, Jahresbeitrag oder Erfolgsprovision.
Hatten Sie schon mal einen Mieter der nicht bezahlt hat? Die NRV vermittelt qualifizierte Hilfe mit JURCASH – Der Inkassoservice der NRV.
Mietausfälle vermeiden durch Bonitätsauskünfte oder Adressermittlungen.
Weitere Informationen unter: www.jurcash.de