Beitragsangleichung in Rechtsschutz
Die stetig steigenden Kosten für Anwälte, Notare, Gutachter und Gerichte sowie die Rechtsprechung der letzten Jahre und viele neue Geschäftsmodelle von Anwälten (z.B. Dieselschaden) führen zu steigenden Schadenszahlungen bei den Rechtsschutz-Versicherern (z.B. zu den Themen Widerrufsbelehrung bei Darlehens- oder Versicherungsverträgen). Aus diesem Grund wird auch die NRV die vom Treuhänder vorgeschlagene Beitragsanpassung zum 1.10.2017 durchführen.
Beitragsanpassung für Bestandsverträge
Das bedeutet, dass für die Bestandsverträge die Beiträge mit Wirkung ab Hauptfälligkeit 01.10.2017 angepasst werden.
Die NRV wird die Beitragsanpassung bei folgenden Produkten zu den jeweiligen Hauptfälligkeiten ab dem 01.10.2017 durchführen:
1. Vertragsbestände mit den Bedingungswerken ARB 75 / 81
Beitragsanpassung von 7,5 %:
- Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26)
- Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27)
2. Vertragsbestände mit den Bedingungswerken ab ARB 94
Beitragsanpassung von 5 % – Verträge ohne Selbstbeteiligung:
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 26)
- Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27)
Beitragsanpassung von 5 % – Verträge mit Selbstbeteiligung:
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 26)
- Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27)
Beitragsanpassung von 7,5 % – Verträge mit Selbstbeteiligung:
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28)
Die Änderungen der Beiträge betreffen auch die Zielgruppen Single und Öffentlicher Dienst.
Die Anpassung wird auch bei den dazugehörenden Ergänzungsprodukten wie XXL-Baustein oder Spezial-Straf-Rechtsschutz durchgeführt.
Informationen an Ihre Kunden
Die Kunden, die eines der oben stehenden Produkte versichert haben, werden durch die NRV rechtzeitig vor der Jahreshauptfälligkeit mit einem Informations-Schreiben über die Beitragsanpassung informiert; erstmalig werden die Schreiben Ende August 2017 für die Hauptfälligkeiten Oktober versendet. Danach erfolgt ein Versand monatsweise. Ein Muster dieses Schreibens finden Sie hier:
Neuer Tarif NRV 2018 PLUS
Analog zur Beitragsanpassung führt die NRV einen neuen Tarif ein: NRV 2018 PLUS.
Zusätzlich erwartet Ihre Kunden:
- Erweiterungen der Leistungen im Rechtsschutz ab 50
- Prämienreduzierung beim Vermieter-Rechtsschutz
- Erweiterungen der Dienstleistung Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
- Aufnahme der „Einjahresregelung“
Hierzu erhalten Sie gesondert detaillierte Informationen.
Nutzen Sie Ihre Verkaufsmöglichkeiten für das letzte Quartal 2017
Bis zum Jahresende können Sie trotz der Beitragsanpassung den günstigen Tarif NRV 2017 PLUS verkaufen! Für das komplette Neugeschäft gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Das heißt, die NRV wird bis Ende des Jahres 2017 alle nach NRV 2017 PLUS eingehenden Anträge gemäß NRV 2017 Plus policieren können.