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Die Tochter auf dem Spielplatz

Die 6-jährige Tochter der Frau Vogel stürzt auf dem städtischen Spielplatz aus 3 Meter Höhe von einem Klettergerüst ab, da ein sicherndes Geländer ab bricht. Dabei verletzt sie sich schwer.

Familie Vogel verklagt die Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Im Prozess vor dem Landgericht einigt man sich schließlich auf eine Vergleichszahlung in Höhe von 15.000 €. Die der Familie Vogel entstandenen Prozess- und Anwaltskosten in Höhe von etwa 3.200 € trägt die NRV.