Ein von der Stadt unfachmännisch aufgestellter Bauzaun kippte und zerstörte das Schaufenster des Cafés „Zur schönen Aussicht“. Das Café ist deshalb einen Vormittag lang geschlossen.
Die Stadt will weder die Kosten für die Schaufensterscheibe noch die Reparaturkosten und auch nicht den Gewinnausfall übernehmen. Der Rechtsschutzversicherer des Cafébetreibers erteilt Kostenschutz.
Der Cafébetreiber unterliegt im Prozess und muss daher auch die Kosten der Stadt übernehmen. Seine Rechtsschutzversicherung, die NRV, übernimmt die Gesamtkosten von etwa 2.560 €.