Frau Becker ist mit ihrem Fahrzeug unterwegs und wird unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. An ihrem Fahrzeug entsteht ein Schaden von 13.500 €. Da die Versicherung des anderen Unfallbeteiligten nicht zahlt, beauftragt Frau Becker einen Rechtsanwalt.
Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt, rät der Anwalt Frau Becker zur Klage. Das Gericht verurteilt den Gegner dazu, Frau Becker die Hälfte des Schadens zu ersetzen. Daher bekommt Frau Becker keine Anwaltskosten erstattet und sie muss die Hälfte der Gerichtskosten tragen.
Ausgehend von einem Streitwert von 13.500 € (mit der Klage geforderter Betrag) fallen für Frau Becker Gesamtkosten in Höhe von ca. 2.700 € an, die die NRV übernimmt.