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Der telefonierende Fahrradkurier

Fahrradkurier Flinkebein erhält während einer Zustellfahrt einen neuen Auftrag über sein Handy.

Dabei übersieht er, dass der vor ihm fahrende Bierlaster einige leere Bierkästen verliert und stürzt. Er zieht sich hierbei einen komplizierten Bruch zu und kann 6 Wochen lang sein Gewerbe nicht ausüben. Das Fahrrad erleidet einen Totalschaden.

Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüche belaufen sich auf 15.000 €. In einem Prozess vor dem Landgericht einigt sich Flinkebein mit der Gegenseite auf eine Vergleichszahlung von 5.000 €. Die Kosten übernimmt die NRV.