Schlagwort-Archiv: sb-007

Der verunfallte Downhiller

Herr Wulf stürzt bei einer rasanten Bergabfahrt mit seinem 3 Jahre alten Mountainbike, weil die Lenkerbefestigung bricht. Er erleidet schwere Verletzungen.

Davon ausgehend, dass ein Materialfehler ursächlich für den Unfall ist, verklagt Herr Wulf den Hersteller des Fahrrads auf Schadenersatz aus Produkthaftung auf einen Betrag von 100.000 €. In dem Gerichtsprozess werden Sachverständigenhonorare von ca. 15.000 € fällig aufgrund der Komplexität der anzustellenden Material- und Konstruktionsgutachten zum Verschuldensnachweis.

Der Hersteller wird schließlich zu einer Schadenersatzleistung von 50.000 € verurteilt. Der übrige Teil wird wegen Mitverschuldens des Herrn Wulf abgewiesen. Der Rechtsanwalt des Herrn Wulf geht in Berufung. In der zweiten Gerichtsinstanz vor dem Oberlandesgericht einigt man sich schließlich in einem Gesamtvergleich auf eine Zahlung von 60.000 €. Die Kosten des Herrn Wulf in Höhe von fast 20.000 € übernimmt die NRV.