Die adrette Rentnerin I.Jürgens übersieht im Eingangsbereich des örtlichen Einkaufszentrums die Glastür, die nicht rechtzeitig automatisch öffnet.
Sie erleidet einen Nasenbeinbruch und ist mehrere Wochen lang entstellt.
Sie fordert vom Betreiber des Einkaufszentrums ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €. Die Kosten übernimmt die NRV.