Frau Mayer (langjährige Mitarbeiterin als Assistentin der Geschäftsführung) und ihr Chef waren sich einig, dass das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer Abfindung in Höhe von 40.000 € aufgelöst wird.
Da das Unternehmen kurz vor der Insolvenz steht, zahlt der Arbeitgeber die Abfindung nicht mehr. Der Anwalt von Frau Mayer setzt sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung.
Man einigt sich auf eine Herabsetzung der Abfindung. Zu einem Arbeitsgerichtsprozess kommt es nicht mehr. Die Gesamtkosten der anwaltlichen Vertretung betragen ca. 3.250 €.