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Herr Albert und die Einbauküche

Herr Albert bestellt sich eine neue Einbauküche. Kurz nach Lieferung und Montage der Küche stellt er fest, dass die Schranktüren nicht richtig schließen und auch die Maße nicht dem Vereinbarten entsprechen. Mehrere Nachbesserungen durch den Aufbauservice des Küchenstudios schlagen fehl.

Der Verkäufer würde eine Kaufpreisminderung akzeptieren. Herrn Albert reut aber der Kauf und er will diesen rückgängig machen. Er fordert deshalb den Kaufpreis von 7.000 € zurück.

Es kommt zu einem Rechtsstreit vor dem Landgericht. Herr Albert gewinnt den Prozess. Seine Rechtsschutzversicherung verauslagt für ihn die Anwalts- und Verfahrenskosten in Höhe von ca. 2.700 €.