D. Müller erleidet auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz einen Wegeunfall, den die Berufgenossenschaft nicht anerkennt.
Nachdem auch sein Widerspruch abgelehnt wurde, beauftragt er seinen Rechtsanwalt für das Klageverfahren.
Das Sozialgerichtsurteil bestätigt den Wegeunfall. Die NRV hätte D. Müller von ca. 800 Euro freigestellt, wenn er unterlegen wäre.