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Herrn Füllichs Aufbissschiene

Der sich freiwillig gesetzlich krankenversicherte Gastronom Füllich beantragte bei seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Aufbissschiene, die er, so sein Zahnarzt, braucht, weil er mit den Zähnen knirscht.

Obwohl der Zahnarzt den Antrag gut begründete, bekam Füllich einen ablehnenden Bescheid. Erst der Widerspruch durch einen Fachanwalt für Sozialrecht führte zur Kostenübernahme.

Die Übernahme der Anwaltskosten war hingegen schnell geklärt: da Herr Füllich den XXL-Baustein zum Privat-, Beruf- und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbstständige versichert hat, überwies die NRV die Kosten von 350 € an den Rechtsanwalt.

Herr Müllers Wegeunfall

D. Müller erleidet auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz einen Wegeunfall, den die Berufgenossenschaft nicht anerkennt.

Nachdem auch sein Widerspruch abgelehnt wurde, beauftragt er seinen Rechtsanwalt für das Klageverfahren.

Das Sozialgerichtsurteil bestätigt den Wegeunfall. Die NRV hätte D. Müller von ca. 800 Euro freigestellt, wenn er unterlegen wäre.

Frau Grüns Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Ablehnung ihres Antrags auf eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente trifft Frau Grün hart. Wie sie ihre, aus ihrer Sicht doch auf der Hand liegende, krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit im Widerspruchsverfahren noch deutlicher machen soll als im Rentenantrag, weis sie nicht, zumal sie nur einen Monat Zeit hat.

Der Besuch bei einem Fachanwalt für Sozialrecht hilft ihr weiter: Er weiß, worauf es in diesen Streitigkeiten ankommt, stellt ihr präzise Fragen und formuliert einen Widerspruch, der zum Erfolg führt.

Da Frau Grün den XXL-Baustein zum Privat-, Beruf- und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbstständige versichert hat, übernimmt die NRV die Kosten von 350 €.

Das Arbeitsamt und Herr M.

Herr M. hat stressbedingt seinen Job in der Finanzbranche gekündigt.

Das Arbeitsamt belegt ihn daraufhin mit einer dreimonatigen Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes. Obwohl Herr M. bereits im Widerspruchsverfahren ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegt das ihm ernsthafte, gesundheitliche Problem bescheinigt, entscheidet die Widerspruchsstelle erneut gegen ihn.

Hiergegen zieht Herr M. vor Gericht und gewinnt schließlich. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von ca. 750 € trägt die NRV.