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Das Arbeitsamt und Herr M.

Herr M. hat stressbedingt seinen Job in der Finanzbranche gekündigt.

Das Arbeitsamt belegt ihn daraufhin mit einer dreimonatigen Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes. Obwohl Herr M. bereits im Widerspruchsverfahren ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegt das ihm ernsthafte, gesundheitliche Problem bescheinigt, entscheidet die Widerspruchsstelle erneut gegen ihn.

Hiergegen zieht Herr M. vor Gericht und gewinnt schließlich. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von ca. 750 € trägt die NRV.