Der sich freiwillig gesetzlich krankenversicherte Gastronom Füllich beantragte bei seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Aufbissschiene, die er, so sein Zahnarzt, braucht, weil er mit den Zähnen knirscht.
Obwohl der Zahnarzt den Antrag gut begründete, bekam Füllich einen ablehnenden Bescheid. Erst der Widerspruch durch einen Fachanwalt für Sozialrecht führte zur Kostenübernahme.
Die Übernahme der Anwaltskosten war hingegen schnell geklärt: da Herr Füllich den XXL-Baustein zum Privat-, Beruf- und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbstständige versichert hat, überwies die NRV die Kosten von 350 € an den Rechtsanwalt.