Der freiwillig gesetzlich unfallversicherte Unternehmer U. erleidet einen Verkehrsunfall.
Die Berufsgenossenschaft bestreitet, dass es sich um eine berufsbedingte Fahrt handelte.
Erst vor dem Sozialgericht bekommt U. recht. Wäre er nicht rechtschutzversichert gewesen, hätte er wegen des Prozesskostenrisikos von der Klage Abstand genommen.