Nachdem Herr Bleifuß zum wiederholten Male zu schnell gefahren ist, wird ihm der Führerschein entzogen.
Er hält dies für unberechtigt, da seiner Meinung nach einige Punkte bereits aus dem Verkehrszentralregister hätten gelöscht sein müssen.
Er zieht vor das Verwaltungsgericht, verliert dort aber das Verfahren. Die Kosten des Verfahrens trägt die NRV.