Obwohl die durch das Gericht festgesetzte Führerschein-Entzugszeit bei W. Friedrich abgelaufen ist, weigert sich die Verwaltungsbehörde eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Behörde verweist auf das Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. W. Friedrich beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit.
Die Angelegenheit endet mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts, das W. Friedrich zumindest die Fahrerlaubnis gegen Auflagen zuspricht. Soweit ihm Kosten entstanden sind, übernimmt die NRV diese.