Gastwirt Gütlich hat große Pläne: Um auf sein Bistro aufmerksam zu machen, möchte er ein großes sogenanntes Nasenschild anbringen, dass Passanten sofort ins Auge fällt und abends beleuchtet wird.
Er beantragt eine straßenrechtliche Sondernutzungsgenehmigung, da das Schild in 2,5m Höhe in den Gehweg ragt. Die zuständige Behörde versagt die Genehmigung. Auch das Widerspruchsverfahren bleibt erfolglos.
Gütlich klagt gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht. Obwohl sein Anwalt überzeugend argumentiert hat, verliert er. Die 3000€ Kosten des Rechtsstreits übernimmt die NRV aufgrund der Erweiterung um den XXL-Baustein. Die neue Werbestrategie muss Gütlich aber selbst entwerfen…