Der Filmliebhaber Herr M. möchte gerichtlich gegen eine Entscheidung des Standesamts vorgehen.
Dieses hatte ihm untersagt, seinen beiden neugeborenen Zwillingstöchtern die Vornamen von Indianerinnen aus seinem Lieblingsfilm zu geben.
Vor Gericht verliert er. Die Kosten trägt seine Rechtsschutzversicherung.