Herr Benkert hat es eilig rechtzeitig zum Anstoß des Fußballspiels seines Lieblingsvereins im Stadion zu sein. Aus Unachtsamkeit fährt er daher mit seinem KFZ in eine Kreuzung ein, obwohl die Ampel bereits auf Rot geschaltet hatte.
Er erhält einen Bußgeldbescheid über 200 € Geldbuße, 4 Punkte im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot. Da Herr Benkert auf dem Land wohnt ist er dringend auf sein Auto angewiesen um zu seinem Arbeitsplatz zu pendeln.
Er beauftragt einen Anwalt gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte erreicht werden, dass vom Fahrverbot abgesehen wird, das Bußgeld auf 90 € und die verhängten Punkte auf 3 reduziert werden. Die Kosten des Verfahrens, des beauftragten Sachverständigen und des Rechtsanwaltes von insgesamt 1.100 € übernimmt seine Versicherung.