Herr K. lässt seinen Hund auf einer Wiese rumtollen und fällt aus allen Wolken, als ihm ein Mitarbeiter des Ordnungsamts in Zivil eröffnet, dass er einen Bußgeldbescheid bekommen wird, weil er gegen die dortige Leinenpflicht verstoßen hat.
Weil er nach wie vor der Ansicht ist, auf die Pflicht, dort seinen Hund anzuleinen, nicht ausreichend hingewiesen worden zu sein, lässt er sich im Bußgeldverfahren anwaltlich vertreten.
Leider bestätigt das Gericht den Vorwurf. Die fast 500 € Anwaltskosten trägt die NRV.