T. Meier ist rechtsschutzversichert und betreibt ein Restaurant in einer Fußgängerzone. Vor dem Restaurant hat T. Meier Tische und Stühle aufgestellt. Schließlich erhält er einen Bußgeldbescheid.
Ihm wird vorgeworfen, die Tische und Stühle unerlaubt in der Fußgängerzone zur Erweiterung des Lokals aufgestellt zu haben. Nachdem der Einspruch seines Rechtsanwaltes gegen den Bescheid zurückgewiesen wurde, beauftragt er seinen Rechtsanwalt mit der Klage.
T. Meier unterliegt auch im gerichtlichen Verfahren. Die NRV stellt ihn von den Kosten in Höhe von 700 € frei.