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Die Diskothekenschlägerei

Nach einem Diskothekenbesuch wird der 19-jährige Sohn des Versicherungsnehmers plötzlich von 2 anderen Diskothekenbesuchern grundlos angegriffen und brutal zusammengeschlagen.

In der polizeilichen Vernehmung erklären die beiden, sie hätten ihn mit jemandem verwechselt. Im Strafverfahren tritt der Geschädigte als Nebenkläger auf.

Die Täter werden verurteilt, auch zur Zahlung seiner Anwaltskosten, die sich auf 850 € belaufen. Wenig überraschenderweise haben die Täter das Geld nicht. Die NRV trägt die Kosten.