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Die Rechnung des Dachdeckers

P. Eilig ist Inhaber eines Dachdeckerunternehmens. Nachdem er vor geraumer Zeit das Dach des Eigenheims von E. Sorglos gedeckt hatte, erinnert ihn der Unternehmer an den Werklohn von 15.000 Euro.

Erst nach Veranlassung eines Mahnbescheids durch P. Eilig widerspricht E. Sorglos der Forderung und macht Werklohnminderung geltend. Er ist der Auffassung, das Dach sei nicht fachgerecht gedeckt worden und er wolle deshalb nur 10.000 Euro zahlen.

P. Eilig, der bei der NRV den Firmenvertrags-Rechtsschutz für das Gerichtsverfahren versichert hat, beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Klage. P. Eilig unterliegt in zwei Instanzen. Die NRV stellt ihn von den Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro frei.