Die Kundin bringt dem bei der NRV versicherten Juwelier Herrn Schön einen Diamantring zur Reparatur, da der wertvolle Stein wackelt. Herr Schön führt den Auftrag ordnungsgemäß durch.
Zwei Wochen später behauptet die Kundin Herr Schön hätte den Diamanten gegen einen wertlosen Stein ausgetauscht und verklagt ihn schließlich auf Herausgabe des Originalsteins.
Herr Schön kann im Prozess nachweisen, dass er den ursprünglichen Stein nicht ausgetauscht hat und gewinnt so den Prozess. Im Unterliegensfall hätte die NRV die Gesamtkosten einschließlich Gutachterkosten in Höhe von ca. 4.500 € übernommen.