E. Schmidt ist Inhaberin eines Blumenladens. Sie bekommt die bestellten Regale für ihren Blumenladen geliefert und muss feststellen, dass die Regale nicht den vereinbarten Maßen entsprechen. Nachdem E. Schmidt dies reklamiert hatte, erhielt sie eine neue Lieferung. Doch auch diese Regale haben nicht die richtigen Maße.
E. Schmidt will den Kauf rückgängig machen und fordert deshalb den Kaufpreis von 550 € zurück. Der Lieferant möchte Minderung.
Es kommt zu einem Rechtsstreit, den E. Schmidt gewinnt. Da Frau Schmidt den Berufsvertragsrechtschutz für Hilfsgeschäfte versichert hat, wäre sie von den Kosten in Höhe von ca. 380 € von der NRV freigestellt worden.