Nachdem Herr Beck mit 6 Stunden Verspätung aus dem Flugzeug gestiegen war, dachte er, nichts könnte ihn mehr schocken.
Er änderte seine Meinung als er das Bad seines Hotelzimmers sah.
Mit dem Reiseveranstalter konnte er sich Dank seines Anwalts im Rahmen eines Vergleichs auf eine Reisepreisminderung in Höhe von 800 € einigen. Die Anwaltskosten von fast 400 € übernahm die NRV.