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Frau Stein und die Handwerkerrolle

Stein ist Raumausstatterin. Ihr wird von der zuständigen Handwerkskammer mit der Schließung des Gewerbebetriebes gedroht, da P. Stein nicht in die Handwerkerrolle eingetragen ist. Sie ist jedoch der Auffassung, es handele sich um einen unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb.

Nachdem die Ordnungsbehörde die Schließung verfügt hat und ihr Widerspruch erfolglos blieb, beauftragt P. Stein ihren Rechtsanwalt mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.

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