K. Lässig, Mitarbeiter des Installateur-Betriebes von Herrn Weber, kommt wieder zu spät zur Arbeit. Er meinte, er habe den Wecker nicht gehört.
W. Weber platzt der Kragen. Diesmal will er K. Lässig abmahnen.
W. Weber lässt sich fürsorglich von seinem Anwalt über die Erstellung einer Abmahnung beraten.
Der Anwalt stellt W. Weber Gebühren in Höhe von 190 € in Rechnung. Da W. Weber eine Firmen-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese die Kosten.