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Herr Gründlichs Landwirtschaft

Landwirt Gründlich erhält seit Jahren Direktzahlungen vom Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgrund von Cross-Compliance-Regelungen. Seine Anträge wurden jahrelang nicht beanstandet.

Nach einer Vor-Ort-Überprüfung nimmt das Landesamt erhebliche Kürzungen vor. Gründlich habe landwirtschaftlich nutzbare Flächen nicht angegeben. Gründlich verweist darauf, dass das Landesamt selbst die nicht angegebenen Flächen einmal als nicht landwirtschaftlich nutzbar ausgewiesen hatte.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren zieht er vor das Verwaltungsgericht und obsiegt. Ein Schritt, den er sich in Anbetracht von über 3.000 € Prozesskostenrisiko ohne erweiterte Rechtsschutzversicherung wohl nicht getraut hätte.