Kategorie-Archiv: schadenbeispiele

Schadensbibliothek

Herr Feldmanns Erbe

Nachdem der Vater von K. Feldmann verstorben ist, soll er in die Erbfolge nach der Höfeordnung eintreten, da sein Vater einen Bauernhof hinterlassen hat.

K. Feldmann hat auch eine Schwester, an die nunmehr Abfindungen zu zahlen sind.

Da K. Feldmann bei der NRV rechtsschutzversichert ist, übernimmt diese die Beratungsgebühr in Höhe von 226,10 €.

Der eMail-Newsletter

P. Leichtfuß betreibt ein Reiseunternehmen. Sie erhält regelmäßig Namen und E-Mail-Adressen von Hotel- und Pensionsgästen, die in der näheren Region Urlaub machten. P. Leichtfuß informierte über E-Mail die ehemaligen Urlauber über besondere Fremdenverkehrsaktionen der Region oder über preisgünstige Busanreisen.

Schließlich wird sie von einer Hotelkette aufgefordert, die Daten der Urlauber zu löschen. Es wird keine Einigung erzielt.

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird P. Leichtfuß verurteilt, die Daten zu löschen. Da P. Leichtfuß rechtsschutzversichert ist, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten in Höhe von 2.750 Euro.

Herr Schön und der Diamantring

Die Kundin bringt dem bei der NRV versicherten Juwelier Herrn Schön einen Diamantring zur Reparatur, da der wertvolle Stein wackelt. Herr Schön führt den Auftrag ordnungsgemäß durch.

Zwei Wochen später behauptet die Kundin Herr Schön hätte den Diamanten gegen einen wertlosen Stein ausgetauscht und verklagt ihn schließlich auf Herausgabe des Originalsteins.

Herr Schön kann im Prozess nachweisen, dass er den ursprünglichen Stein nicht ausgetauscht hat und gewinnt so den Prozess. Im Unterliegensfall hätte die NRV die Gesamtkosten einschließlich Gutachterkosten in Höhe von ca. 4.500 € übernommen.

Frau S. und das Regal

E. Schmidt ist Inhaberin eines Blumenladens. Sie bekommt die bestellten Regale für ihren Blumenladen geliefert und muss feststellen, dass die Regale nicht den vereinbarten Maßen entsprechen. Nachdem E. Schmidt dies reklamiert hatte, erhielt sie eine neue Lieferung. Doch auch diese Regale haben nicht die richtigen Maße.

E. Schmidt will den Kauf rückgängig machen und fordert deshalb den Kaufpreis von 550 € zurück. Der Lieferant möchte Minderung.

Es kommt zu einem Rechtsstreit, den E. Schmidt gewinnt. Da Frau Schmidt den Berufsvertragsrechtschutz für Hilfsgeschäfte versichert hat, wäre sie von den Kosten in Höhe von ca. 380 € von der NRV freigestellt worden.

Dr. Nadlers Patientin

Der bei der NRV versicherte Dr. Nadler behandelt seine Patientin in mehrfachen Sitzungen wegen ihrer Rückenbeschwerden mittels Akkupunktur.

Er stellt hierfür 1.500 € in Rechnung. Die Patientin verweigert die Zahlung. Sie ist der Auffassung, dass die Behandlung nicht geholfen hat.

Dr. Nadler muss die Kosten gerichtlich geltend machen und einigt sich mit der Patientin.

Die Rechnung des Dachdeckers

P. Eilig ist Inhaber eines Dachdeckerunternehmens. Nachdem er vor geraumer Zeit das Dach des Eigenheims von E. Sorglos gedeckt hatte, erinnert ihn der Unternehmer an den Werklohn von 15.000 Euro.

Erst nach Veranlassung eines Mahnbescheids durch P. Eilig widerspricht E. Sorglos der Forderung und macht Werklohnminderung geltend. Er ist der Auffassung, das Dach sei nicht fachgerecht gedeckt worden und er wolle deshalb nur 10.000 Euro zahlen.

P. Eilig, der bei der NRV den Firmenvertrags-Rechtsschutz für das Gerichtsverfahren versichert hat, beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Klage. P. Eilig unterliegt in zwei Instanzen. Die NRV stellt ihn von den Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro frei.

Weihnachten für Familie M.

Der Teilzeitkraft Theresa M. wird der beantragte Weihnachtsurlaub nicht genehmigt, da der Arbeitgeber im Jahresendgeschäft jede verfügbare Arbeitskraft benötigt. Als alleinerziehende Mutter dreier schulpflichtiger Kinder kann Frau M. dies nicht akzeptieren.

Sie lässt sich von ihrem Anwalt über die rechtlichen Möglichkeiten beraten und einigt sich schließlich selbst mit dem Arbeitgeber, der ihr den Urlaub dann doch genehmigt.

Die entstandenen Beratungskosten in Höhe von ca. 200 € übernimmt die NRV.

Herr Webers Faulpelz

K. Lässig, Mitarbeiter des Installateur-Betriebes von Herrn Weber, kommt wieder zu spät zur Arbeit. Er meinte, er habe den Wecker nicht gehört.

W. Weber platzt der Kragen. Diesmal will er K. Lässig abmahnen.

W. Weber lässt sich fürsorglich von seinem Anwalt über die Erstellung einer Abmahnung beraten.
Der Anwalt stellt W. Weber Gebühren in Höhe von 190 € in Rechnung. Da W. Weber eine Firmen-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese die Kosten.